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Bebauungsplan-Verfahren BP_2533
02:04 Ortszeit Bremen - Datum: 20.04.2024
Bebauungsplan-Verfahren BP_2533
02:04 Ortszeit Bremen - Datum: 20.04.2024
Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen - Woltmershausen
zwischen Senator-Apelt-Straße, Am Tabakquartier und der Straße Am Gaswerkgraben, auf dem ehemaligen Brinkmann-Arial

Auslegungsorte:
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, bearbeitende Dienststelle

Planungsbezirk:
Süd
Beschlüsse
Beschlüsse
Planaufstellung:
20.05.2021
Beschluss zur öffentl. Auslegung 1:
20.05.2021
Beschluss über Bericht:
30.09.2021
Beschluss des Senats:
19.10.2021
Beschluss der Stadtbürgerschaft:
16.11.2021
Bekanntmachung im Amtsblatt:
25.11.2021
Bearbeitungsstand rechtsk. Plan:
16.08.2021
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Planungsziel
Der Bebauungsplan 2533 soll als einfacher Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung der beiden vorhandenen Tabakspeicher II und III zum Wohnen und für nicht störendes Gewerbe schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll damit im Wesentlichen die bereits vorhandene Bausubstanz umgenutzt werden. Hiermit werden zugleich weitere Impulse zur städtebaulichen Aufwertung und Belebung des Tabakquartiers geschaffen. Die Planungen folgen den Zielsetzungen des Masterplans für das Vordere Woltmershausen, dem im Frühjahr 2020 von der Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung, der Deputation für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz sowie der Deputation für Wirtschaft und Arbeit als Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung zugestimmt wurde . Der Masterplan sieht an dieser Stelle den Erhalt der drei großformatigen ortsbildprägenden ehemaligen Tabakspeicher und eine gemischte Nutzung aus Wohnen und verträglichem Gewerbe vor. Östlich der Tabakspeicher ist die vorhandene Grünfläche als Quartierspark zu sichern.
Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für rd. 220-440 Wohnungen leistet die Planung einen Beitrag zu dem wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziel, in Bremen ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot für den Wohnungsbau zu schaffen. Zudem folgt die Planung mit der Entwicklung einer innerstädtischen Fläche mit bereits vorhandener Infrastruktur dem Grundsatz der vorrangigen Innentwicklung. Auch diese Nutzung soll mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Mit dieser Nutzungsmischung aus Wohnen und kleinteiligem Gewerbe werden kurze Wege ermöglicht und ein Beitrag zu einem lebendigen neuen Stadtquartier geleistet. Ein Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen von 30 % soll in dem östlich angrenzenden Baufeld realisiert werden. Hierzu wird der den Bebauungsplan ergänzende städtebauliche Vertrag Regelungen treffen.
Die drei ehemaligen Tabakspeicher sollen im Bebauungsplan durch die Festsetzung eines Erhaltungsbereiches nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB gesichert werden (Erhaltungssatzung). Sie stehen zwar nicht unter Denkmalschutz, sind aber ortsbildprägend und daher erhaltenswert. Sie sind von besonderer städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung für das Tabakquartier.
Die nordöstlich an die Tabakspeicher angrenzenden Gewerbehallen IV-VI sind ausschließlich zur Begrenzung der ausgehenden Emissionen in den Bebauungsplan einbezogen, um die beabsichtigte Wohnnutzung in den Tabakspeichern konfliktfrei sicherstellen zu können.
Der im Masterplan vorgesehene Quartierspark östlich der Speicher sowie der Grünsaum an der Straße Am Tabakquartier und der Senator-Apelt-Straße soll als private Grünfläche gesichert werden. Dort können die für die Wohnnutzungen erforderlichen Kinderspielflächen vor-gesehen werden. Die vorhandenen ortsbildprägenden Bäume entlang der Senator-Apelt-Straße und der Straße Am Tabakquartier sollen ebenfalls gesichert werden.
Da nur wenige wesentliche Festsetzungen, insbesondere zur Art der baulichen Nutzung, getroffen werden, handelt es sich bei dem Bebauungsplan 2533 um einen sogenannten einfachen Bebauungsplan. Da der bisherige Bebauungsplan 2511 außer Kraft tritt, richtet sich bei der Zulassung von Einzelvorhaben (im Wesentlichen Umnutzungen der Bestandsgebäude) das Maß der baulichen Nutzung und weitere Anforderungen somit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).
Wohneinheiten: rd. 220 - 440 Wohnungen
1. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 09.06.2021 21.07.2021
Bearbeitende Dienststelle
Bearbeitende Dienststelle
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Planauskunft Dienstgebäude:
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 49 (4 21) 3 61 - 23 75 - Telefax: 49 (4 21) 3 61 - 4692
Email: planservice@bau.bremen.de

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