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Bebauungsplan-Verfahren BP_2460
03:20 Ortszeit Bremen - Datum: 16.06.2024
Bebauungsplan-Verfahren BP_2460
03:20 Ortszeit Bremen - Datum: 16.06.2024
Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Walle, zwischen Steffensweg, Dedesdorfer Straße, Vegesacker Straße und Helgolander Straße

Bemerkungen:
Verfahren nach § 13a BauGB

Auslegungsorte:
Ortsamt West, bearbeitende Dienststelle

Planungsbezirk:
West
Beschlüsse
Beschlüsse
Planaufstellung:
05.02.2015
Beschluss zur öffentl. Auslegung 1:
27.04.2017
Beschluss zur öffentl. Auslegung 2:
15.02.2018
Beschluss über Bericht:
09.05.2018
Beschluss des Senats:
12.06.2018
Beschluss der Stadtbürgerschaft:
19.06.2018
Bekanntmachung im Amtsblatt:
28.06.2018
Bearbeitungsstand rechtsk. Plan:
03.04.2018
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Planungsziel
Anfang 2010 verlagerte der Bremer Sportverein von 1906 (BSV) seine Sportflächen im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung vom Dedesdorfer Platz an die Sportanlage am Hohweg. Seitdem findet kein regulärer Vereinsbetrieb auf dem Sportplatz Dedesdorfer Straße statt. Die Fläche ist dem Sondervermögen Immobilien und Technik (SVIT) zugeord-net. Die Flächen im Zentrum des Stadtteils Walle sollen neuen Nutzungen zugeführt wer-den.
Im Ergebnis eines mehrjährigen und umfangreichen Beteiligungsprozesses stellte das Bauressort im Frühjahr 2014 einen städtebaulich-freiraumplanerischen Entwurf vor, dem der Beirat Walle in seinen Kernaussagen zustimmte. Im Nachgang zum Planaufstellungsbeschluss, der am 05.02.2015 gefasst worden ist, wurde wiederum in einem intensiven Beteiligungsprozess die Planung überarbeitet und am 02.04.2015 vom Beirat Walle bestätigt.
Um den Großteil des ehemaligen Sportplatzes als öffentliche Freifläche zu sichern und die vorgesehene Erweiterung der bestehenden Randbebauung zu realisieren, ist die Schaffung neuen Planungsrechts erforderlich.
Ein Entwurf des Bebauungsplans 2460 hat vom 06.06.2017 bis zum 10.07.2017 öffentlich ausgelegen. Nach der öffentlichen Auslegung ist im Bereich Steffensweg die Verkehrsfläche mit Zweckbestimmungen (verkehrsberuhigter Bereich und Parkplatz) durch die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche ohne Zweckbestimmung ersetzt worden. Der betref-fende Bereich kann nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, da dieser Bereich aufgrund seiner räumlichen Situation für sich steht und Anfang und Ende des verkehrsberuhigten Bereiches andernfalls für Verkehrsteilnehmer nicht zuverlässig erkennbar wären. Im Hinblick auf die genaue Flächenabgrenzung der an der Ecke Steffensweg / Bremerhavener Straße geplanten Parkplatzanlage gegenüber einer im Steffensweg geplanten Radwegroute soll zudem im Zuge der Ausführungsplanung noch Flexibilität belassen werden.

Die vorgenannte Planänderung macht eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

1. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 06.06.2017 10.07.2017
2. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 12.03.2018 26.03.2018
Bearbeitende Dienststelle
Bearbeitende Dienststelle
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Planauskunft Dienstgebäude:
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 49 (4 21) 3 61 - 23 75 - Telefax: 49 (4 21) 3 61 - 4692
Email: planservice@bau.bremen.de

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