Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Niedersachsendamm, Buntentorsdeich, östlich Max-Eyth-Straße und südlich Sophie-Germain-Straße
Bemerkungen:
Verfahren nach § 13a BauGB.
Anpassung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 im Wege der Berichtigung.
19.12.2013: Beschluss des Berichtes mit Ergänzung.
Auslegungsorte:
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Süd
Ziel der Neuplanung ist die Schaffung von Planungsrecht, um die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes zu ermöglichen.
Die Grundstückslage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Huckelrieder Park und zum Naherholungsgebiet Werdersee bietet gute Voraussetzungen für die Erstellung eines differenzierten Wohnraumangebotes. Der Standort ist sehr gut erreichbar, insbesondere mit dem ÖPNV durch die nahe gelegene Haltestelle „Huckelriede“, die sowohl von
Straßenbahnen als auch von Bussen bedient wird. Vernetzte Radwege optimieren die Erreichbarkeit.
Das Konzept geht von einer klaren nord-süd-ausgerichteten Baukörperstruktur aus, im Bereich des Niedersachsendamms straßenbegleitend mit Gebäudehöhen von bis zu 5 Geschossen. Die westlich anschließenden Bauflächen sollen mit Reihenhäusern bebaut werden, deren Gärten durch die Baukörperausrichtung zum Westen orientiert sind.
An zentraler Stelle im Plangebiet, im Kreuzungsbereich von der Straße am Nieder-sachsendamm und Buntentorsdeich, soll eine Kindertagesstätte gebaut werden können. Es ist geplant, für ca. 80 Kinder der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre ein Betreuungsangebot zu schaffen.
Im Ortsteil besteht dringender Bedarf an Begegnungsräumen, die keiner besonderen Organisationsform oder Vereinsstruktur zuzuordnen sind. Daher soll hier ein Quartiers-zentrum entstehen, mit multifunktionalen Räumen, die von verschiedenen Gruppen und sozialen Diensten genutzt werden können.
Für diese Planungen ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Der Plan wird nach § 13 a BauGB aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet (WA) weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Sonderbauflächen) ab. Durch diese Abweichung wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 soll daher gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Wohneinheiten: ca. 100