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Bebauungsplan-Verfahren BP_2429
02:18 Ortszeit Bremen - Datum: 27.06.2025
Bebauungsplan-Verfahren BP_2429
02:18 Ortszeit Bremen - Datum: 27.06.2025
Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Niedersachsendamm, Buntentorsdeich, östlich Max-Eyth-Straße und südlich Sophie-Germain-Straße

Bemerkungen:
Verfahren nach § 13a BauGB.

Anpassung des Flächennutzungsplanes Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 im Wege der Berichtigung.

19.12.2013: Beschluss des Berichtes mit Ergänzung.

Auslegungsorte:
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, bearbeitende Dienststelle

Planungsbezirk:
Süd
Beschlüsse
Beschlüsse
Planaufstellung:
09.02.2012
Beschluss zur öffentl. Auslegung 1:
13.06.2013
Beschluss über Bericht:
19.12.2013
Beschluss des Senats:
28.01.2014
Beschluss der Stadtbürgerschaft:
25.02.2014
Bekanntmachung im Amtsblatt:
11.03.2014
Bearbeitungsstand rechtsk. Plan:
30.10.2013
FNP Änderung: 0120
FNP Änderung
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Planungsziel
Ziel der Neuplanung ist die Schaffung von Planungsrecht, um die Entwicklung eines neuen Wohnbaugebietes zu ermöglichen.

Die Grundstückslage in unmittelbarer Nachbarschaft zum Huckelrieder Park und zum Naherholungsgebiet Werdersee bietet gute Voraussetzungen für die Erstellung eines differenzierten Wohnraumangebotes. Der Standort ist sehr gut erreichbar, insbesondere mit dem ÖPNV durch die nahe gelegene Haltestelle „Huckelriede“, die sowohl von
Straßenbahnen als auch von Bussen bedient wird. Vernetzte Radwege optimieren die Erreichbarkeit.

Das Konzept geht von einer klaren nord-süd-ausgerichteten Baukörperstruktur aus, im Bereich des Niedersachsendamms straßenbegleitend mit Gebäudehöhen von bis zu 5 Geschossen. Die westlich anschließenden Bauflächen sollen mit Reihenhäusern bebaut werden, deren Gärten durch die Baukörperausrichtung zum Westen orientiert sind.

An zentraler Stelle im Plangebiet, im Kreuzungsbereich von der Straße am Nieder-sachsendamm und Buntentorsdeich, soll eine Kindertagesstätte gebaut werden können. Es ist geplant, für ca. 80 Kinder der Altersgruppe 0 bis 6 Jahre ein Betreuungsangebot zu schaffen.

Im Ortsteil besteht dringender Bedarf an Begegnungsräumen, die keiner besonderen Organisationsform oder Vereinsstruktur zuzuordnen sind. Daher soll hier ein Quartiers-zentrum entstehen, mit multifunktionalen Räumen, die von verschiedenen Gruppen und sozialen Diensten genutzt werden können.

Für diese Planungen ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Der Plan wird nach § 13 a BauGB aufgestellt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Die Ausweisung von allgemeinem Wohngebiet (WA) weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Sonderbauflächen) ab. Durch diese Abweichung wird die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001 soll daher gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Wohneinheiten: ca. 100
1. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 26.06.2013 09.08.2013
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen 26.06.2013 09.08.2013
Bearbeitende Dienststelle
Bearbeitende Dienststelle
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Planauskunft Dienstgebäude:
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 49 (4 21) 3 61 - 23 75 - Telefax: 49 (4 21) 3 61 - 4692
Email: planservice@bau.bremen.de

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