Geltungsbereich:
Bebauungsplan 1632 „Kücksberg“
für ein Gebiet in Bremen-Vegesack rückwärtig der Straße Kücksberg 51 - 59, der Hermann-Fortmann-Straße 5 - 13 und rückwärtig anschließenden Grundstücken.
Bemerkungen:
(Bearbeitungsstand: 03.09.2024)
Auslegungsorte:
bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Nord
Ziel des B-Plangebietes 1632 ist eine verträgliche Nachverdichtung von Wohnbebauung, die nach § 34 BauGB heute so planungsrechtlich nicht möglich wäre. Die vorhandenen Grünstrukturen innerhalb des Plangebietes sollen weitestgehend bestehen bleiben, so dass die Beeinträchtigung der klimatischen Funktionen, der Biotopfunktion und des Ortsbildes möglichst gering gehalten werden und vorhandene Grünstrukturen erhalten bleiben.